Guten Abend,
ich habe gerade eine Geburtstagsfeier hinter mir, welche in unserem Hause statt fand. Voller Stolz habe ich dort auch meine Spark präsentiert, sowie Bilder und Videos, welche mit ihr entstanden sind. Einer der Gäste ist Inhaber einer Immobilienfirma, welche in der Stadt einige Gebäude besitzt. Da ließ die Frage nach Regenrinneninspektionen per Drohne nicht lange auf sich warten. Dienstag steht nun erst einmal ein Probeflug an seinem eigenem Haus an. Allerdings klang heute schon deutlich die Absicht heraus, dass ich mit meiner Spark auch die Teils vermieteten Immobilien seiner Firma ebenfalls per Drohne inspizieren soll. Während beim Termin am Dienstag alles noch gut als Gefallen unter Bekannten verbucht werden kann, dürfte dies bei den Immobilien schwer werden, dies ebenfalls als Gefallen unter Bekannten zu verbuchen.
Was brauche ich alles?
Als erstes ist mir klar, dass ich eine gewerbliche Haftpflicht für die Spark benötige. Diese lässt dann bereits auf eine gewerbliche Nutzung der Spark schließen, so dass eine Gewerbeanmeldung fällig wird. Gegenwärtig bin ich leider wieder, arbeitslos. Da ich mich nur während eines Arbeitsverhältnisses im Nebenerwerb selbstständig machen kann (zumindest mal so im Netz gelesen) müsste ich mich also im Vollerwerb selbstständig machen und von dem Einkommen auch mindestens meine KV selbst bezahlen. Glaub Rentenversicherung war dabei auch Pflicht? Ich hatte zwar immer wieder überlegt, mich selbstständig zu machen, aber dann nur im Nebenerwerb mit der Kleinstunterehmerregel (EinnahmeÜberschussrechnung). Mich damit richtig voll selbstständig zu machen, wäre mir jetzt alles etwas zu deftig. Die Arbeit an sich klingt erst einmal verlockend. Aber mich damit jetzt mit einem Schlag im Vollerwerb selbstständig zu machen, ist mir doch irgendwie zu deftig. Klar, es gäbe die Möglichkeit, dass ich irgendwo in Teilzeit arbeiten gehe und den Rest der 40 Stunden, welche man pro Woche maximal arbeiten darf, fürs Nebengewerbe nutze. Dann hätten sich auch die Sozialversicherungen erledigt, da diese vom Hauptarbeitgeber gezahlt werden.
Was würdet Ihr machen? In den sauren Apfel beißen, Gewerbeanmeldung und los gehts, Teilzeit areiten gehen und im Nebenerwerb Häuer ablichten, oder lieber ganz sein lassen? Und auf was muss ich achten? Sofern das Objekt bewohnt ist, sollten natürlich einige Tage vorher per Aushang die Bewohner informiert werden. Nicht das die nacher denken, da will jemand in deren Wohnungen schauen. Genehmigung vom Gebäudeinhaber hat sich eh erledigt, da der Auftrag vom Gebäudeinhaber selbst stammt... Aber was ist noch zu beachten? Vielleicht betreibt ja jemand von Euch bereits ein Gewerbe in diesem Bereich? Dann wäre ich an Tips und Erfahrungen sehr interessiert.
Juti, dass soweit. Liebe Grüße von der Oder, Stefan.
ich habe gerade eine Geburtstagsfeier hinter mir, welche in unserem Hause statt fand. Voller Stolz habe ich dort auch meine Spark präsentiert, sowie Bilder und Videos, welche mit ihr entstanden sind. Einer der Gäste ist Inhaber einer Immobilienfirma, welche in der Stadt einige Gebäude besitzt. Da ließ die Frage nach Regenrinneninspektionen per Drohne nicht lange auf sich warten. Dienstag steht nun erst einmal ein Probeflug an seinem eigenem Haus an. Allerdings klang heute schon deutlich die Absicht heraus, dass ich mit meiner Spark auch die Teils vermieteten Immobilien seiner Firma ebenfalls per Drohne inspizieren soll. Während beim Termin am Dienstag alles noch gut als Gefallen unter Bekannten verbucht werden kann, dürfte dies bei den Immobilien schwer werden, dies ebenfalls als Gefallen unter Bekannten zu verbuchen.
Was brauche ich alles?
Als erstes ist mir klar, dass ich eine gewerbliche Haftpflicht für die Spark benötige. Diese lässt dann bereits auf eine gewerbliche Nutzung der Spark schließen, so dass eine Gewerbeanmeldung fällig wird. Gegenwärtig bin ich leider wieder, arbeitslos. Da ich mich nur während eines Arbeitsverhältnisses im Nebenerwerb selbstständig machen kann (zumindest mal so im Netz gelesen) müsste ich mich also im Vollerwerb selbstständig machen und von dem Einkommen auch mindestens meine KV selbst bezahlen. Glaub Rentenversicherung war dabei auch Pflicht? Ich hatte zwar immer wieder überlegt, mich selbstständig zu machen, aber dann nur im Nebenerwerb mit der Kleinstunterehmerregel (EinnahmeÜberschussrechnung). Mich damit richtig voll selbstständig zu machen, wäre mir jetzt alles etwas zu deftig. Die Arbeit an sich klingt erst einmal verlockend. Aber mich damit jetzt mit einem Schlag im Vollerwerb selbstständig zu machen, ist mir doch irgendwie zu deftig. Klar, es gäbe die Möglichkeit, dass ich irgendwo in Teilzeit arbeiten gehe und den Rest der 40 Stunden, welche man pro Woche maximal arbeiten darf, fürs Nebengewerbe nutze. Dann hätten sich auch die Sozialversicherungen erledigt, da diese vom Hauptarbeitgeber gezahlt werden.
Was würdet Ihr machen? In den sauren Apfel beißen, Gewerbeanmeldung und los gehts, Teilzeit areiten gehen und im Nebenerwerb Häuer ablichten, oder lieber ganz sein lassen? Und auf was muss ich achten? Sofern das Objekt bewohnt ist, sollten natürlich einige Tage vorher per Aushang die Bewohner informiert werden. Nicht das die nacher denken, da will jemand in deren Wohnungen schauen. Genehmigung vom Gebäudeinhaber hat sich eh erledigt, da der Auftrag vom Gebäudeinhaber selbst stammt... Aber was ist noch zu beachten? Vielleicht betreibt ja jemand von Euch bereits ein Gewerbe in diesem Bereich? Dann wäre ich an Tips und Erfahrungen sehr interessiert.
Juti, dass soweit. Liebe Grüße von der Oder, Stefan.