Nach meiner Kenntnis findet sich in den Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen bzw. auch in sonst. Aufstiegsgenehmigungen der Länder regelmäßig die Auflage, dass (u. a.) "Industrieanlagen" nicht überflogen werden dürfen.
Aus dem Interesse heraus, was denn genau unter "Industrieanlagen" zu verstehen ist, habe ich mich zunächst auf die Suche nach einer sog. Legaldefinition gemacht, die es aber scheinbar nicht gibt. Vielmehr handelt es sich hier wohl um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, welcher Auslegungsspielraum lässt.
Somit stellt sich weiterhin die Frage: "Was sind Industrieanlagen?"
Ab welcher Größe ist ein beliebiger Industriestandort eine Industrieanlage im Sinne der Auflage?
Spielt ggf. eine Rolle, um welche Art von Industrie es sich handelt?
Bei der Suche nach der Antwort bin ich u. a. auf das militärische Luftfahrthandbuch gestoßen und habe dort eine Liste gefunden, in der Industrieanlagen benannt sind: ENR 5.1 Sperr-, Beschränkungs-, Gefahrengebiete und sonstige Flugbeschränkungen (Gültigkeit: 10.11.2016 - 07.12.2016)
Wenn man sich die Liste ansieht und davon ausgeht, dass jene Industrieanlagen auch diejenigen sein könnten, welche in den Auflagen gemeint sind, dann kommt man zu dem Schluss, dass es offensichtlich um Anlagen mit Treibstoffen, Öl, Gas, Chemie, Spreng- und Kernstoffen etc. geht.
Als Bayer fallen mir aber zum Beispiel die großen Industriestandorte von BMW und Audi ein oder auch die Raffinerie Ingolstadt, welche direkt neben dem Flüssiggas-Tanlager Großmehring ansässig ist? Das Tanklager ist in der Liste erwähnt, die Raffinerie an sich jedoch nicht (zumindest dann, wenn ich den Koordinatenangaben in ENR vertraue und in GoogleMaps zur Ansicht kopiere - das Tanklager ist links davon).
Nein, ich habe nicht vor, die zu überfliegen!
Mich interessiert aber die Frage, ob auch das "Industrieanlagen" im Sinne der Auflagen sein könnten oder ob sie im Falle eines Falles "nur" als Industriestandorte gelten.
Wer hat hier belastbare Informationen mit Quellenangabe zur Definition "Industrieanlagen"?
Bitte nicht auf andere Begriffe, wie z. B. "Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung"... eingehen. Diese müssten eigenständig betrachtet werden. Ich stelle dieses Thema bewusst im Bereich "Bundesrecht" ein, da nach meiner Kenntnis alle Länder gleich- oder ähnlichlautende Auflagen in den div. Erlaubnissen verankert haben.
Ich wünsche allzeit guten Flug!
Kruzifix
Industrieanlagenliste.jpg
Aus dem Interesse heraus, was denn genau unter "Industrieanlagen" zu verstehen ist, habe ich mich zunächst auf die Suche nach einer sog. Legaldefinition gemacht, die es aber scheinbar nicht gibt. Vielmehr handelt es sich hier wohl um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, welcher Auslegungsspielraum lässt.
Somit stellt sich weiterhin die Frage: "Was sind Industrieanlagen?"
Ab welcher Größe ist ein beliebiger Industriestandort eine Industrieanlage im Sinne der Auflage?
Spielt ggf. eine Rolle, um welche Art von Industrie es sich handelt?
Bei der Suche nach der Antwort bin ich u. a. auf das militärische Luftfahrthandbuch gestoßen und habe dort eine Liste gefunden, in der Industrieanlagen benannt sind: ENR 5.1 Sperr-, Beschränkungs-, Gefahrengebiete und sonstige Flugbeschränkungen (Gültigkeit: 10.11.2016 - 07.12.2016)
Wenn man sich die Liste ansieht und davon ausgeht, dass jene Industrieanlagen auch diejenigen sein könnten, welche in den Auflagen gemeint sind, dann kommt man zu dem Schluss, dass es offensichtlich um Anlagen mit Treibstoffen, Öl, Gas, Chemie, Spreng- und Kernstoffen etc. geht.
Als Bayer fallen mir aber zum Beispiel die großen Industriestandorte von BMW und Audi ein oder auch die Raffinerie Ingolstadt, welche direkt neben dem Flüssiggas-Tanlager Großmehring ansässig ist? Das Tanklager ist in der Liste erwähnt, die Raffinerie an sich jedoch nicht (zumindest dann, wenn ich den Koordinatenangaben in ENR vertraue und in GoogleMaps zur Ansicht kopiere - das Tanklager ist links davon).
Nein, ich habe nicht vor, die zu überfliegen!
Mich interessiert aber die Frage, ob auch das "Industrieanlagen" im Sinne der Auflagen sein könnten oder ob sie im Falle eines Falles "nur" als Industriestandorte gelten.
Wer hat hier belastbare Informationen mit Quellenangabe zur Definition "Industrieanlagen"?
Bitte nicht auf andere Begriffe, wie z. B. "Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung"... eingehen. Diese müssten eigenständig betrachtet werden. Ich stelle dieses Thema bewusst im Bereich "Bundesrecht" ein, da nach meiner Kenntnis alle Länder gleich- oder ähnlichlautende Auflagen in den div. Erlaubnissen verankert haben.
Ich wünsche allzeit guten Flug!
Kruzifix
Industrieanlagenliste.jpg
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
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