Hallo allerseits,
Der Frühling kommt (zumindest bei uns in Bayan liegt er derzeit in der Luft) und damit die Frage, was muss
ich dieses Jahr aufgrund der neuen Drohnenverordnung beachten. Nun habe ich ja eine Hubsan H501s und
habe folgendes gelesen:
"Alte Bestandsdrohnen müssen nach der neuen EU Drohnenverordnung nicht in die neuen Klassen eingeteilt werden.
Sie können nach den neuen EU-Drohnenverordnung in der OPEN Kategorie (Risiko-Kategorie) als Fluggerät unter
250 Gramm (Unterkategorie A1) oder als Geräte unter 25 Kilogramm (Unterkategorie A3) weiterfliegen"
Quelle: drohnenverordnung
Das würde also für mich bedeuten, dass alles so ist wie bisher.
Grüße
Peter
Der Frühling kommt (zumindest bei uns in Bayan liegt er derzeit in der Luft) und damit die Frage, was muss
ich dieses Jahr aufgrund der neuen Drohnenverordnung beachten. Nun habe ich ja eine Hubsan H501s und
habe folgendes gelesen:
"Alte Bestandsdrohnen müssen nach der neuen EU Drohnenverordnung nicht in die neuen Klassen eingeteilt werden.
Sie können nach den neuen EU-Drohnenverordnung in der OPEN Kategorie (Risiko-Kategorie) als Fluggerät unter
250 Gramm (Unterkategorie A1) oder als Geräte unter 25 Kilogramm (Unterkategorie A3) weiterfliegen"
Quelle: drohnenverordnung
Das würde also für mich bedeuten, dass alles so ist wie bisher.
Grüße
Peter
eine Drohne ist erst dann richtig kalibriert wenn die GPS Satelliten ihre Position nach deiner Drohne berechnen.