Moin!
Ich habe mal eine Frage an die "gesetzeskundigen" in dieser Runde bezüglich der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen in der neuen EU-Drohnenverordnung.
Wir fliegen den Typhoon H520 im BOS-Betrieb. Unsere Piloten haben den A1/A3 Schein (oder machen diesen gerade). Ist nun für den BOS-Betrieb des H520 auch der A2 Schein erforderlich und wie sieht es nach der 2 jährigen Übergangsregelung aus? Dürfen wir den H520 dann noch weiterfliegen oder muss dann ein neues, aktuelles Modell, welches die neuen
CE Kennzeichnungen etc. hat, beschafft werden?
Gruß Malte
Ich habe mal eine Frage an die "gesetzeskundigen" in dieser Runde bezüglich der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen in der neuen EU-Drohnenverordnung.
Wir fliegen den Typhoon H520 im BOS-Betrieb. Unsere Piloten haben den A1/A3 Schein (oder machen diesen gerade). Ist nun für den BOS-Betrieb des H520 auch der A2 Schein erforderlich und wie sieht es nach der 2 jährigen Übergangsregelung aus? Dürfen wir den H520 dann noch weiterfliegen oder muss dann ein neues, aktuelles Modell, welches die neuen
CE Kennzeichnungen etc. hat, beschafft werden?
Gruß Malte
Feuerwehr Barmstedt
Marktstraße 41
25355 Barmstedt
www.feuerwehr-barmstedt.de
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